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   BGH, 06.10.1953 - 1 StR 316/53   

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BGH, 06.10.1953 - 1 StR 316/53 (https://dejure.org/1953,3968)
BGH, Entscheidung vom 06.10.1953 - 1 StR 316/53 (https://dejure.org/1953,3968)
BGH, Entscheidung vom 06. Oktober 1953 - 1 StR 316/53 (https://dejure.org/1953,3968)
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  • RG, 02.07.1943 - 1 D 168/43

    1. Eltern, die es unterlassen, gegen Unzucht des eigenen Kindes einzuschreiten,

    Auszug aus BGH, 06.10.1953 - 1 StR 316/53
    Ein blosses Unterlassen und Dulden ist nur dann als ein Fördern der Unzucht anzusehen, wenn der Täter neben der Rechtspflicht zum Einschreiten auch die ihm bewusste Möglichkeit hat, durch geeignete und ihm rechtlich zumutbare Massnahmen dem unzüchtigen Treiben Einhalt zu tun (u.a. RGSt 77, 125; BGH 1 StR 216/51 vom 29. Mai 1951; 1 StR 514/51 vom 6. Mai 1952; 1 StR 657/51 vom 4. März 1952).
  • BGH, 04.03.1952 - 1 StR 657/51
    Auszug aus BGH, 06.10.1953 - 1 StR 316/53
    Ein blosses Unterlassen und Dulden ist nur dann als ein Fördern der Unzucht anzusehen, wenn der Täter neben der Rechtspflicht zum Einschreiten auch die ihm bewusste Möglichkeit hat, durch geeignete und ihm rechtlich zumutbare Massnahmen dem unzüchtigen Treiben Einhalt zu tun (u.a. RGSt 77, 125; BGH 1 StR 216/51 vom 29. Mai 1951; 1 StR 514/51 vom 6. Mai 1952; 1 StR 657/51 vom 4. März 1952).
  • BGH, 06.05.1952 - 1 StR 514/51
    Auszug aus BGH, 06.10.1953 - 1 StR 316/53
    Ein blosses Unterlassen und Dulden ist nur dann als ein Fördern der Unzucht anzusehen, wenn der Täter neben der Rechtspflicht zum Einschreiten auch die ihm bewusste Möglichkeit hat, durch geeignete und ihm rechtlich zumutbare Massnahmen dem unzüchtigen Treiben Einhalt zu tun (u.a. RGSt 77, 125; BGH 1 StR 216/51 vom 29. Mai 1951; 1 StR 514/51 vom 6. Mai 1952; 1 StR 657/51 vom 4. März 1952).
  • BGH, 29.05.1951 - 1 StR 216/51

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 06.10.1953 - 1 StR 316/53
    Ein blosses Unterlassen und Dulden ist nur dann als ein Fördern der Unzucht anzusehen, wenn der Täter neben der Rechtspflicht zum Einschreiten auch die ihm bewusste Möglichkeit hat, durch geeignete und ihm rechtlich zumutbare Massnahmen dem unzüchtigen Treiben Einhalt zu tun (u.a. RGSt 77, 125; BGH 1 StR 216/51 vom 29. Mai 1951; 1 StR 514/51 vom 6. Mai 1952; 1 StR 657/51 vom 4. März 1952).
  • BGH, 24.10.1961 - 1 StR 366/61

    Revisionseinlegung durch den Angeklagten wegen Verletzung des sachlichen Rechts -

    Die Unterlassung kann den Eltern aber nur dann zur Last gelegt werden, wenn ihr Handeln Erfolg versprochen hätte und die Angeklagten dies gewußt haben (RGSt 58, 226, 227; 77, 125; BGH 1 StR 316/53 vom 6. Oktober 1953, 5 StR 614/55 vom 31. Januar 1956).
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